Ihre Fachsoftware, Ihr Arbeitsablauf: Prozessorientierte Fallarbeit im Jugendamt

Komplexe Herausforderungen zwischen Sozialarbeit und Jugendamtsverwaltung übergreifend bearbeiten, nachhaltig dokumentieren und revisionssicher ablegen – mit der Fachsoftware GeDok 5 in den Bereichen Soziale Dienste (ASD), Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), Unterhaltsvorschuss (UVG) und Beistandschaften (BSS)

Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie einen exemplarischen Projektplan inkl. Kostenaufstellung.

Laura Schaefer
Produktkoordinatorin
GeDok 5

Tel.: 0251 / 20 888 271
Fax: 0251 / 20 888 251
laura.schaefer@gebit-ms.de


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Jugendämter, die ihre Hilfen wirksamer, ihre Leistungen wirtschaftlicher und ihre Verwaltung reibungsloser umsetzen möchten, unterstützt die GEBIT Münster mit der Softwarelösung GeDok5: Einem integrierten Fachverfahren, das Anwender*innen in den verschiedenen Fachbereichen und Sachgebieten die übergreifende Bearbeitung und prozessorientierte Dokumentation ihrer Fälle anhand individuell konfigurierter Standardabläufe der Organisation ermöglicht. Parallel zur laufenden Fallarbeit erzeugt GeDok 5 neue entscheidungsrelevante Datenpunkte für die Jugendhilfeplanung und das Fach- und Finanzcontrolling im Jugendamt, die zur datenbasierten Planung und Steuerung innerhalb wie außerhalb der Fachsoftware ausgewertet werden können.

Fallbearbeitung verschiedener Bereiche wirksam abgestimmt

durch die die optimale Integration von Sozialarbeits- und Verwaltungsprozessen

Eigene Standards konsequent umgesetzt

durch die intuitive individuelle Konfiguration nach Prozessstandards und deren Archivierung in einer digitalen Prozessbibliothek

Hilfegestaltung und Zahlungsabwicklung in
einer Anwendung

durch Kostenheranziehung, Vereinnahmung und Auszahlung direkt aus dem Prozess heraus

Bereits unternommene Handlungen schnell erkannt

durch die prozessorientierte Falldokumentation

Korrekte Daten schnell und nachvollziehbar erfasst

durch die strukturierte Erfassung von Prozessdaten inkl. Plausibilitätsprüfung bei deren Eingabe

KJSG mitgedacht

Auch wir stellen uns den Herausforderungen aus den Änderungen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Aktuell suchen wir interessierte Kommunen für unser Modellprojekt

Ihre prozessorientierte Fallarbeit: Das Vorgehen mit GeDok 5

Umfangreiche Beratung und Begleitung bei der Entscheidung, Einführung und Anwendung der Fachsoftware

Prozessunterstützung

GeDok ist auf Basis der Arbeitsabläufe und Prozesse im Jugendamt gestaltet und unterstützt diese bestmöglich.

Ab der Version 5 sind diese Prozesse nicht mehr vordefiniert hinterlegt, sondern können durch den Kund*innen konfiguriert werden. Kund*innen mit einer ausdifferenzierten Prozessbibliothek erhalten so die Möglichkeit, die Software unmittelbar auf die eigenen Arbeitsabläufe einzustellen. Für Jugendämter ohne beschriebene Prozesse stellen wir eine Grundkonfiguration bereit, auf deren Basis der Einsatz von GeDok erfolgen kann.

Innerhalb der Prozesselemente werden die Daten der Vorgangsbearbeitung erfasst. Integrierte Geschäftsregeln sorgen für eine Datenkonsistenz und unterstützen die Anwender*innen bei der Eingabe.

Jugendämter können in der GeDok-Administration selbst einstellen, in welchem Umfang fachliche Arbeitsstandards, wie z.B. die Anlage von Zielen im Hilfeplan, als Pflichtfelder der Sachbearbeitung definiert werden. Diese Konfigurationen können den dynamisch verlaufenden Prozessen der Qualitätsentwicklung angepasst werden.

Jugendämter werden durch GeDok in die Lage versetzt, mit den verfügbaren Datenobjekten ihre Prozessmodelle in der Software abzubilden. So wird eine optimierte Unterstützung der Bearbeitungsprozesse erreicht. Dies sorgt für die Sicherung der fachlichen Qualität gemäß den jeweiligen fachlichen Standards. Andererseits wird die Datenqualität durch die Integration der Software in die Bearbeitungsschritte gesteigert. Die Dokumentation in der elektronischen Akte fügt sich als selbstverständlicher Teil in die Sachbearbeitung ein.

Soziale Dienste

GeDok unterstützt sowohl die konkrete Fallarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes, des Pflegekinderdienstes und der Jugendhilfe im Strafverfahren, als auch die Erledigung der zahlreichen Verwaltungsaufgaben dieser Dienste.

Im Aufgabenbereich der Sozialen Dienste beinhaltet GeDok diese Prozesse:

– Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII

– Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie § 16 SGB VIII

– Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 17 SGB VIII

– Hilfe zur Erziehung §§ 27 ff SGB VIII

– Vermittlung in Vollzeitpflege im Rahmen des § 33 SGB VIII

– Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII

– Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht § 50 SGB VIII

– Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz § 52 SGB VIII

Die Prozesse bilden die verschiedenen Phasen des Fallmanagements ab, nach denen die elektronische Akte strukturiert wird. Dies beinhaltet Teilprozesse zur sozialpädagogischen Diagnostik, die Vorbereitung der Entscheidung über die zu gewährende Hilfe, deren Auswahl und Umsetzung sowie ihre Steuerung und Evaluation.

Dadurch wird ein hohes Maß an fachlicher Qualität der Fallbearbeitung nicht zuletzt mit Hilfe der Software sichergestellt. GeDok leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Prozessqualität der sozialarbeiterischen Fallbearbeitung im Jugendamt.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wird durch GeDok in den folgenden Punkten unterstützt: Stammdatenverwaltung, Zuständigkeitsprüfung, Verwaltung von Zahlungsempfängern, Übernahme der Falldaten aus dem ASD, Leistungsabrechnung für alle Hilfearten, Heranziehung zu den Kosten, Soll-Kalkulation und Budgetplanung und mehr.

Dabei werden diese Kernprozesse unterstützt:

– Auszahlung

– Kostenheranziehung § 91 SGB VIII

– Kostenheranziehung §90 SGB VIII

GeDok unterstützt grundsätzlich die Auszahlung per Sepa-Datei. Schnittstellen zu Einzahlungsbuchungen aus debitorischen Buchungen sind für jedes Kassenverfahren möglich. Kreditorische Auszahlungen per Einzelbuchungsübermittlung sind ebenfalls durch individuelle Konfigurationen problemlos machbar. Schnittstellen für die Mitteilung von Sollstellungen im Rahmen der Kostenheranziehungen einzelner Personen oder Organisationen können durch individuelle Konfigurationen hergestellt werden.

Insbesondere in kleinen bis mittelgroßen Jugendämtern übernimmt die Wirtschaftliche Jugendhilfe oft auch Aufgaben des Fach- und Finanzcontrollings. Hierfür stehen umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten zur Verfügung, bis hin zur Hochrechnung der Ausgaben für die Haushaltsplanung.

Sämtliche GeDok Daten können als Druckausgaben ausgegeben werden. Hierzu ist kein zusätzliches Schreibprogramm wie zum Beispiel Microsoft Word erforderlich. In GeDok ist ein Text-Editor für das Rich-Text-Format (.rtf) integriert, mit dem sich alle an die Dokumentenerstellung betreffenden Anforderungen abdecken lassen.

Für das Bescheidwesen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden in GeDok Vorlagen hinterlegt, die die Ausgabe der Datenbankinhalte steuern. Sogenannte „Mastertemplates“ (Bausteine zur Gestaltung der Dokumentenvorlagen) und „Snippets“ (wiederkehrende Layout-Bausteine) sorgen für die schnelle und sichere Erstellung von Druckvorlagen.

Unterhaltsvorschuss

Die Kernaufgaben des Bereiches Unterhaltsvorschuss liegen in der Beratung der unterhaltsempfangenden Personensorgeberechtigten, der Unterhaltsberechnung nach dem gesetzlichen Anspruch, der Auszahlung der Unterhaltsleistungen und die Heranziehung der Leistungsschuldner*innen. GeDok unterstützt Sie deshalb mit diesen Kernprozessen:

– Beratung der Personensorgeberechtigten

– Unterhaltsberechnung und –auszahlung

– Heranziehung der Leistungsschuldner*innen

Die Berechnung des Unterhaltsanspruches erfolgt automatisiert, Vorleistungszeiten anderer Jugendämter werden dabei berücksichtigt.

GeDok unterstützt standardmäßig die Auszahlung per Sepa-Datei. Schnittstellen zu Einzahlungsbuchungen aus debitorischen Buchungen sind für jedes Kassenverfahren möglich. Kreditorische Auszahlungen per Einzelbuchungsübermittlung sind ebenfalls durch individuelle Konfigurationen problemlos machbar. Schnittstellen für die Mitteilung von Sollstellungen im Rahmen der Kostenheranziehungen einzelner Personen oder Organisationen können durch individuelle Konfigurationen hergestellt werden. Somit kann die Übermittlung der Forderungen gegen die Leistungsschuldner*innen automatisch aus GeDok heraus erfolgen.

Die elektronische Akte ermöglicht einen laufend aktualisierten Überblick über Aus- und Einzahlungen, auch aktenübergreifend.

Sämtliche GeDok Daten können für Druckausgaben ausgegeben werden. Hierzu ist kein zusätzliches Schreibprogramm wie zum Beispiel Microsoft Word erforderlich. In GeDok ist ein Text-Editor für das Rich-Text-Format (.rtf) integriert, mit dem sich alle an die Dokumentenerstellung betreffenden Anforderungen abdecken lassen.

Für das Bescheidwesen der Unterhaltsvorschusskasse werden in GeDok Vorlagen hinterlegt, die die Ausgabe der Datenbankinhalte steuern. Sogenannte „Mastertemplates“ (Bausteine zur Gestaltung der Dokumentenvorlagen) und „Snippets“ (wiederkehrende Layout-Bausteine) sorgen für die schnelle und sichere Erstellung von Druckvorlagen.

Beistandschaften

Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ 1712 ff. BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Sie berät und unterstützt bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. GeDok unterstützt diesen Aufgabenbereich des Jugendamtes mit diesen Kernprozessen:

– Beratungen

– Beistandschaftliche Vertretungen

– Verwaltung und Vollstreckung von Titeln

– Verwaltung und Verteilung von Zahlungseingängen

– Verwaltung Sorgeregister

– Durchführung von Beurkundungen

Die elektronische Akte in GeDok ermöglicht eine schnelle Übersicht über die Statusentwicklung im Fall (etwa Beratung, Amtsvormundschaft, Beistandschaft, Fallabgabe). Die Unterhaltsberechnung beinhaltet eine Titelverwaltung (dynamische Titel und Festbetragstitel). Über ein Mündelkonto werden die Einzahlungen des Vaters verbucht, je nach Kassensystem auch automatisiert. Die Verbuchung der Auszahlungen im Fall eröffnet die Möglichkeit zur direkten Kontrolle mit sofortiger Rückstandsberechnung.

Abzweigungen bei anderen Leistungserbringern zum Beispiel Arbeitsamt, Sozialamt und  Krankenkassen können in der elektronischen Akte dokumentiert werden. Weitere Ansprüche im Rahmen von Amtsvormundschaften beispielsweise der Erhalt von Waisenrenten können ebenfalls mit GeDok verwaltet werden.

GeDok ermöglicht das Führen eines Sorge- und Urkundenregisters. Urkunden können direkt aus GeDok heraus erstellt werden.

Kostenheranziehung

Jugendämter können auf unterschiedliche Weise organisiert sein.

Zunehmend etablieren sich neue Varianten, deren organisatorischer Zuschnitt nicht nach den herkömmlichen Sachbereichen erfolgt, sondern sich an dem zur Abwicklung der Bearbeitungsprozesses erforderlichen Spezialwissen orientiert. Eine dieser Varianten ist die Zusammenfassung der Aufgaben der Heranziehungsprozesse mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in einem speziellen Sachbereich.

Aufgrund der prozessorientierten Gestaltung ab GeDok Version 5 können diese neuen Organisationsformen durch uns technisch unterstützt werden.

So ist es beispielsweise möglich, die Bearbeitung der Heranziehungsprozesse in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, in der Unterhaltsvorschusskasse und aus dem Bereich Beistandschaften bei einem oder mehreren Benutzer*innen mit diesen Aufgaben zusammenzulegen.

Prognose von Leistungs- und Ausgabenentwicklung

GeDok verfügt über einen „internen Auswertungsbereich“. In diesem werden auf Basis flexibler Auswertungsspezifikationen einfache deskriptive Statistiken ausgegeben. Es handelt sich um wichtige Grundauswertungen aus dem gesamten Prozessbestand aller Sachgebiete. Hierzu zählen exemplarisch Häufigkeiten zu:

– den erbrachten Prozessen und Produkten (Hilfen zur Erziehung, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährundung, Kostenheranziehun, unterhaltsberechnung, beistandschaftliche Vertretung, ...)

– Personen mit ihren Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Nationalität etc.

– Ausgaben und Einnahmen etc.

– Häufigkeiten zu Diagnosen, Zielen, Anbietern etc.

Die Erstellung von Auswertungen ist in GeDok integriert. In Form von Häufigkeitsauswertungen und Kreuztabellen erfolgt eine Ausgabe der Daten. Vorgefertigte Auswertungsspezifikationen machen das System sofort einsatzbereit. SQL Abfragen müssen nicht angewandt werden. Die interne Statistik verfügt über eine Schnittstelle zu Excel, sodass die Daten dort ausgegeben werden können.

Bestimmte weitere Berechnungen komplexerer Zusammenhänge wie zum Beispiel Inanspruchnahmequoten, die nur durch Datenbasen von Drittdaten möglich sind, sind nicht mit der in GeDok integrierten Auswertungsautomatik möglich. Diese Auswertungsfunktionen übernimmt das Datawarehouse-Produkt komPlus. Grunddaten können hier zu Kennzahlen aufbereitet und in unterschiedlichen Anzeigeformaten kontextgerecht bereitgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Produktseite komPluS.

Mit Hilfe der im GeDok-Fallbestand hinterlegten Daten können auch Modellrechnungen über die zu erwartenden Laufzeiten von Leistungen bis hin zur Kostenentwicklung vorgenommen werden. Diese Informationen unterstützen Prozesse der Haushalts- und Budgetplanung aber auch der Fach- und Finanzsteuerung in praxisorientierter Weise.

Amtliche Statistik und interkommunale Vergleiche

GeDok 5 bietet für die Pflichtstatistiken eine Ausgabeschnittstelle, die dem Datensatzformat des Bundesamtes für Statistik entspricht und über die die Meldungen für  die Landesämter für Statistik erzeugt werden können. GeDok realisiert folgende an das jeweilige Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik zu meldende Pflichtstatistiken nach SGB VIII:

– Meldung „KWG“ (§8a Statistik)

– Meldung „VSM“ (Bogen 7, Vorläufige Schutzmaßnahmen)

– Meldung „HZE“ (Bogen EH, Erzieherische Hilfen)

– Meldungen BSS (Beistandschaften)

– Meldungen UVG (Unterhaltsvorschussgesetz)

GeDok beinhaltet wichtige Grunddaten für intra- und interkommunale Vergleiche.

GeDok kann diese Grunddaten bereitstellen, dies erfolgt in den Versionen 4 und 5 unterschiedlich. Die interne Statistik in GeDok 5 verfügt über eine Schnittstelle zu Excel, sodass die Daten dort ausgegeben werden können um sie in Auswertungssystemen zu Kennzahlen und Dashbords weiteraufzubereiten. Für GeDok 4 sind diese Funktionen über das Datawarehouse-Produkt komPluS realisiert.

Das interkommunale Vergleichssystem der GEBIT Münster wird mit allen in GeDok verfügbaren Daten vollständig unterstützt. Lesen Sie mehr auf der Produktseite zur Integrierten Berichterstattung.

Dokumentenmanagement und Kassenanbindung

In GeDok ist eine umfangreiche Möglichkeit vorgesehen, sämtliche GeDok-Daten ausgeben zu lassen. Für die Druckausgaben ist kein zusätzliches Schreibprogramm wie zum Beispiel Microsoft Word erforderlich. In GeDok ist ein Text-Editor für das Rich-Text-Format (.rtf) integriert, mit dem sich alle an die Dokumentenerstellung betreffenden Anforderungen abdecken lassen.

Es werden in GeDok Vorlagen hinterlegt, die die Ausgabe der Datenbankinhalte steuern. Ab Version 5 sorgen „Mastertemplates“ (Bausteine zur Gestaltung der Dokumentenvorlagen) und sogenannte „Snippets“ (wiederkehrende Layout-Bausteine) für die schnelle und sichere Erstellung der zu druckenden Vorlagen. So wird zum Beispiel für den Briefkopf nur eine zentrale Vorlage hinterlegt, auf alle weiteren Anschreiben aufbauen. Ändert sich dann einmal deren Layout, muss dieses lediglich in einem Dokument verändert werden.

Ausdrucke lassen sich prinzipiell von allen eingegebenen Daten realisieren. Eine Mischung der Daten in die Zieldokumentente erfolgt auf intelligente Weise, sodass eine flexible Ausgabe realisiert werden kann. Standardmäßig können Dokumente als bearbeitbare oder schreibgeschützte Einzel- sowie Seriendokumente erstellt werden. Ebenso ist standardmäßig die Erstellung von PDF-Dokumenten möglich.

In GeDok ist ein Dokumentenverwaltungssystem integriert. Neben den durch GeDok selbst erzeugten Dokumenten lassen sich die gängigsten externen Dokumententypen einbinden, also Bilddateien, Excel-Dokumente, PDF-Dokumente. Der integrierte Viewer ermöglicht eine schnelle Vorschau des Inhalts, sodass ein zeitschonendes Lesen der hinterlegten Dokumente möglich ist. Dokumente können hierbei zur bearbeitenden Person und/oder zu beliebigen Prozessen verknüpft werden.

GeDok arbeit mit verschiedenen Kassensystemen zusammen. Es unterstützt automatisch die Auszahlung per Sepa-Datei. Schnittstellen zu Einzahlungsbuchungen aus debitorischen Buchungen sind für jedes Kassenverfahren möglich.

Schnittstellen können für die Mitteilung von Soll-Stellungen im Rahmen der Kostenheranziehungen einzelner Personen oder Organisationen durch individuelle Konfigurationen hergestellt werden.

Kreditorische Auszahlungen per Einzelbuchungsübermittlung sind ebenfalls durch individuelle Konfigurationen problemlos machbar.

Datenschutz und Revisionssicherheit

Der Datenschutz umfasst ein Bündel aus technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der technische Datenschutz wird mittels verschiedener programmtechnischer Maßnahmen umgesetzt. Insbesondere über das GeDok-Rechtesystem ist sichergestellt, dass Sachbearbeiter*innen nur im Rahmen des für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötigen Umfanges Zugriff auf die Prozessdaten, insbesondere personenbezogene Daten erhalten.

Das Rechtesystem von GeDok 5 unterscheidet grundlegend zwischen funktionalen Rechten und Zugriffsrechten, die über Rollen Bearbeiter*innen und Gruppen von Bearbeiter*innen zugewiesen werden. Welche*r Benutzer*in welche Rollen einnehmen, ist von der/dem Administrator*in im Rahmen der jeweiligen Lizenzierung einstellbar.

Alle Daten werden in GeDok revisionssicher abgelegt, das heißt: für jeden Datensatz (insbesondere für Zahlungsläufe und die zugehörigen Buchungen) ist über Protokolle nachvollziehbar, welche Eingaben und Änderungen der Daten dem Datensatz zugrunde liegen, und welche*r Bearbeiter*in an welchem Zeitpunkt an den Änderungen beteiligt war.

Ab der GeDok Version 5 ist es in allen Prozessschritten, die einen Beschlusscharakter haben (beispielsweise die Festlegung der dem Hilfeplanverfahren zugrunde zu legenden Bedarfsanalyse, Hilfeplanabgabe an die WJH, …) möglich, den getroffenen Beschluss inkl. Kommentierungen und Protokollierung des Konsenses (Dissens einzelner Sachbearbeiter*innen, Dissens zur Leitung, …) zu hinterlegen. Beschlüsse werden mit Zeitstempel fest in der Datenbank gespeichert. Sie müssen, damit sie gültig werden, bindenden Charakter erhalten, also „fixiert“ werden. Eine „Fixierung“ (gleichbedeutend mit „Unterzeichnung“ bzw. „Tragen des Beschlusses“ wird per gesonderter Programmaktion von der/dem jeweils angemeldeten Benutzer*in vorgenommen. Es ist konfigurierbar, ob Fixierungen zur gültigen Beschlussfassung in GeDok 5 erforderlich sein sollen, ob eine Fixierung ausreicht oder ob mindestens zwei Fixierungen nötig sind (Vier-Augen-Prinzip).

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